Die Europäische Kommission hat am Mittwoch eine Verordnung mit Regeln für Energiegroßhandelsmärkte vorgeschlagen, die den Marktmissbrauch und einen Insider-Handel verhindern sollen. Die Verordnung will für Markttransparenz sorgen, indem Energiehändler zur Einhaltung klarer Marktregeln verpflichtet werden. EU-Energiekommissar Günther Oettinger begründete den Eingriff der EU in den Markt damit, dass ein Marktmissbrauch in einem Mitgliedstaat sich häufig auf die Preise in einem anderen Mitgliedstaat auswirke. Die geplanten Regeln auf EU-Ebene sollen gewährleisten, dass die Bürger in vollem Umfang vom Energiebinnenmarkt profitieren können.
Die neuen Regeln sollen sicherstellen, dass Händler keine Insider-Informationen verwenden können, um daraus Nutzen für ihre Transaktionen zu ziehen. Unterbunden werden sollen auch Manipulationen, die die Energiepreise über das Niveau hinaus anheben, das durch die Verfügbarkeit, Produktionskosten oder Kapazitäten für Speicherung oder Transport von Energie gerechtfertigt wäre.
Die Regeln der EU-Kommission verbieten …
- die Nutzung von Insider-Informationen bei An- und Verkäufen auf Energiegroßhandelsmärkten. Exklusive und preissensitive Informationen sollen vor dem Handel offengelegt werden.
- Transaktionen, die falsche oder irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder Preis der auf den Energiegroßhandelsmärkten gehandelten Produkte geben.
- die Verbreitung von Falschnachrichten oder Gerüchten, die irreführende Signale für diese Produkte geben.
Die Regeln gelten für Strom- und Gasgroßhandelskontrakte einschließlich Kontrakte für den Transport dieser Waren. Sie gelten nicht für Lieferungen an Endkunden.
Für die Marktüberwachung zur Feststellung möglicher Missbrauchsfälle soll nach dem Willen der Kommission die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zuständig sein. Die Agentur muss dazu über einen zeitnahen Zugang zu den vollständigen Informationen über Transaktionen auf den Energiegroßhandelsmärkten verfügen, u.a. Informationen über den Preis, die verkaufte Menge und die beteiligten Gegenparteien. Die Daten sollen außerdem mit den nationalen Regulierungsbehörden ausgetauscht werden, die auch für genaue Untersuchungen von Missbrauchsverdachtsfällen zuständig sein werden. Bei komplexen grenzübergreifenden Fällen soll ACER die Untersuchungen koordinieren. Für Sanktionen sollen die nationalen Regulierungsbehörden zuständig sein.
Die besonderen Rechtsvorschriften seien notwendig – so die Kommission — um sicherzustellen, dass eine Stelle den gesamten Energiegroßhandelsmarkt, ob Derivatemarkt oder Spotmarkt, überwachen kann.
Die Verordnung wird voraussichtlich nach Annahme durch den Rat und das Europäische Parlament im Jahr 2012 in Kraft treten können.
(EU-Kommission / ml)