Wie jedes Jahr treten zum Jahreswechsel eine Reihe von gesetzlichen und steuerlichen Änderungen in Kraft. So können für ein Arbeitszimmer wieder bis zu maximal 1250 Euros steuerlich geltend gemacht werden, wenn „für die betriebliche und berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht“. Bei neuen Freistellungsaufträgen gibt es wiederum eine Neuregelung, die bei Missachtung ins Geld gehen kann: In Zukunft muss auf jedem neuen Auftrag die Steueridentifikationsnummer eingetragen werden. Fehlt sie, werden Zinsen und Dividenden voll besteuert.
Weitere Änderungen betreffen diverse Beitragsbemessungsgrenzen, die Anrechnung von Dienstwägen sowie Regelungen für Dienstreisen und firmeneigene Photovoltaikanlagen. Was es dabei zu berücksichtigen gilt, erfahren Sie in unserem letzten Video-Podcast für dieses Jahr.
(ml)
Übrigens: Mehr nützliche Videos für mittelständische Unternehmen gibt es natürlich auch im nächsten Jahr wieder hier an gewohnter Stelle. Besuchen Sie uns – es lohnt sich!