Eine EU-Richtlinie zwingt die Bundesregierung nicht nur zur Einführung eines elektronischen Registers, das in Zukunft dazu dienen soll, die Herkunft von Strom aus erneuerbaren Energien nachzuweisen, sondern – von 2012 an – auch zu einer energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude, die den Bürgern als Vorbild dienen soll. Einen entsprechenden Entwurf eines Europarechtsanpassungsgesetzes Erneuerbare Energien (EAG EE) zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht stellte die Bundesregierung am Montag im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Debatte.
Der geplante Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung der öffentlichen Gebäude werde der Öffentlichen Hand jährliche Investitionskosten in Höhe von rund 176 Millionen Euro bescheren, prognostiziert die Regierung. Davon dürfte das meiste Geld allerdings in das deutsche Handwerk und an deutsche Versorger fließen. Wohl nicht zuletzt deshalb war die Zustimmung der anwesenden Verbandsfunktionäre und Experten recht hoch. So lobte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), Björn Klusmann, die Gesetzesvorschläge am Montag als „gangbaren Weg“.
Nicht ganz so angetan war Anke Tuschek, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)). Sie sprach sich unter anderem dafür aus, den Europaentwurf unverändert umzusetzen und mahnte, dass insbesondere die Informationspflicht der Energiewirtschaft nicht darüber hinausgehen dürfe. Sie forderte, im Gesetz eine Acht-Wochenfrist für die Bearbeitung der Anschlussbegehren festzuschreiben.
In der Stellungnahme des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) wurde dagegen die Formulierung „unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Wochen“ vorgeschlagen, um die Verfahren nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Herman Albers, der Vertreter des Vereins, sprach sich außerdem für den Ausbau europäischer Off-Shore-Windenergieanlagen aus.
BEE-Geschäftsführer Klusmann kritisierte, dass es zu viele Ausnahmen für die Sanierung öffentlicher Gebäude gebe. Für ihn reichten die Regelungen noch nicht aus, denn es gehe um eine Vorbildfunktion. Ähnlich äußerte sich Daniel Hölder vom Bundesverband BioEnergie (BBE). Er hält den Entwurf zwar für ein „wichtiges Signal“, gab aber ebenfalls zu bedenken, dass die Vorschriften für eine echte Vorbildfunktion nicht ausreichen.
Malte Schmidthals vom Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) forderte, eine Kombination von Nutzung erneuerbarer Energien und der energetischen Sanierung anzustreben. Bei der Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude müssten sowohl die praktische Umsetzung sicher gestellt werden als auch dafür gesorgt werden, dass die Bürger das Ergebnis der Umsetzung auch als Vorbild erkennen könnten. Außerdem reichen seiner Meinung nach gesetzliche Vorgaben beim Klimaschutz nicht aus. Die Maßnahmen müssten auch kontrolliert, sowie Handwerker und technische Gebäudenutzer entsprechend weitergebildet werden.
Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) sprach sich für eine Kombination an Einsparung und Nutzung von erneuerbaren Energien aus. Er schlug vor, dass vor dem Austausch von Heizungsanlagen Sachverständige zurate gezogen werden. Mit dem knappen Fazit, dass jeder Euro im deutschen Handwerk besser investiert sei, als in der Vergeudung von Energie dürfte er den meisten Anwesenden aus der Seele gesprochen haben.
Kritik von mehreren Fraktionen gab es am Deutschen Städtetag, da der eingeladene Vertreter sich mit Hinweis auf Probleme bei der Deutschen Bahn kurzfristig entschuldigt hatte.
Der knapp 90-seitige Entwurf steht als kostenloser Download im Internet zur Verfügung.