Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Forscher sollen nach Angaben der EU-Kommission ab sofort von einem vereinfachten Forschungsprogramm profitieren. Sie hat dazu drei Sofortmaßnahmen für die Verwaltung von Geldern im laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramm beschlossen, die vor allem die Berechnung der Personalkosten erleichtern sollen.
Dank dieser Maßnahmen könnten „viele Tausende herausragende Menschen, die wir finanziell unterstützen, weniger Zeit und Kraft mit Papierkram verschwenden und sich stärker auf das konzentrieren, was sie am besten können“, nämlich auf Weltklasseniveau forschen, begründet Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft die Vereinfachung der Formalien.
Folgendes ändert sich für die Empfänger von Forschungsgeldern aus dem laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramm:
- Es wird eine größere Flexibilität bei der Berechnung der Personalkosten erlaubt, damit Empfänger von EU-Forschungsgeldern zur Beantragung der Erstattung durchschnittlicher Personalkosten ihre üblichen Buchhaltungssysteme verwenden können. Dadurch sind sie nicht mehr gezwungen, nur für diesen Zweck eine komplette parallele Buchhaltung einzurichten.
- KMU-Eigentümer, die ihr eigenes Gehalt in ihrer Buchhaltung nicht ausweisen, können nun für ihren Beitrag zur Arbeit der Forschungsprojekte eine Pauschalerstattung erhalten.
- Eine neue Lenkungsgruppe aus hochrangigen Beamten aller beteiligten Kommissionsdienststellen und Agenturen wird Unstimmigkeiten bei der Anwendung der für die Forschungsförderung geltenden Vorschriften beseitigen.
Für die Nachfolgeprogramme hat die Kommission noch umfassendere Vereinfachungen angekündigt. Bis Ende des Jahres wird sie ihre Legislativvorschläge für das neue EU-Forschungs- und Innovationsprogramm unterbreiten. Im Frühjahr 2012 folgt dazu eine offene Konsultation.
(EU-Kommission / ml)