Der Stromspotmarkt wird voraussichtlich auf europäischer Ebene einer umfassenden Regulierung unterworfen. Das ließ am Donnerstag die Bundesregierung verlauten. Wie es in ihrer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion weiter heißt, soll die von der EU-Kommission geplante Verordnung „europaweit einheitlich geltende Vorschriften zu Insiderhandel und Marktmanipulation enthalten und ein europaweites Aufsichtsregime schaffen“.
Anlass für die Pläne der EU-Kommission war ein Kartellverfahren der Kommission gegen ein großes Energieunternehmen, das verdächtigt wurde, durch eine künstliche Angebotsverknappung am Stromspotmarkt die Preise in die Höhe getrieben zu haben. Das Kartellverfahren führte zwar zu einer Veräußerung von rund 20 % der Erzeugungskapazitäten. Strafrechtliche Folgen hatte das Kartellverfahren allerdings nicht, da ein solches Verhalten nach derzeitigem Recht nicht strafbar ist.
Über die EU-Pläne hinaus plant die Regierung nach eigenen Angaben auch auf nationaler Ebene eine Ausweitung der behördlichen Aufsicht. So soll in Zukunft eine Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas beim Bundeskartellamt die börslichen und außerbörslichen Märkte beobachten. Zwar könnten Preismanipulationen marktbeherrschender Unternehmen grundsätzlich auch mit den bestehenden Mitteln des Kartellrechts geahndet werden, die geplante Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt ermögliche aber durch eine Echtzeitkontrolle eine zeitnahe Aufdeckung möglicher Verstöße.