Nach Einschätzung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) wirkt sich die befristete Weiterführung des sogenannten Grünstromprivilegs bis zum Jahresende positiv auf den Handel mit Ökostrom aus. Das Grünstromprivileg erleichtere die Marktintegration erneuerbarer Energien, weil ein Grünstromanteil von mindestens 50 % die Unternehmen von der EEG-Umlage befreit, Das schaffe eine erhöhte Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien.
Das Bundesumweltministerium forderte vor kurzem eine Obergrenze für die EEG-Umlagebefreiung bereits ab 1. Juli 2011. Unternehmen, die grünen Strom liefern, sollten mit einer Umlage in Höhe von 15,30 Euro pro Megawattstunde belastet werden.
Was ist das Grünstromprivileg?
Als Grünstromprivileg bezeichnet man eine gesetzliche Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Zahlungsbefreiung von der EEG-Umlage für Energieversorgungsunternehmen, die – bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge – mindestens 50 % Strom aus erneuerbaren Energien an ihre Kunden liefern.
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU wies darauf hin, dass es im Strommarkt üblich ist, Kapazitäten für ein ganzes Jahr zu ordern. „Energieversorgungsunternehmen, die aufgrund ihres hohen Grünstromanteils die Befreiung von der EEG-Umlage für 2011 einkalkuliert haben, können sich nun auf die geltende Rechtslage verlassen.“ Deshalb sei ein Verzicht auf eine vorgezogene Neuregelung auch aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes positiv zu werten. Dennoch müsse man „ein Gesamtkonzept unter Einbeziehung der vom Fraunhofer ISI entwickelten Direktvermarktungsprämie entwickeln“, so Reck weiter. Er versprach, sein Verband werde eigene Vorschläge konstruktiv einbringen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Die VKU-Mitgliedsunternehmen stellen im Endkundensegment des Strommarktes einen Marktanteil von 54,2 %.