Die Bundesregierung will den jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 auf 1000 Euro anheben. Das geht aus dem Entwurf eines neuen Steuervereinfachungsgesetzes hervor. Ziel des Entwurfs ist eine Vereinfachung der Steuerpraxis. So sollen die Anforderungen an elektronische Rechnungen für Umsatzsteuerbelange reduziert werden. Durch diese und andere Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie für Unternehmen wird eine Netto-Entlastung von 4 Milliarden Euro erwartet. Weitere Entlastung soll die stärkere Nutzung elektronischer Formulare bringen.
Die meisten Änderungen betreffen allerdings nur Privatpersonen und Haushalte. So soll durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages noch häufiger als bisher ein Einzelnachweis von Werbungskosten entfallen. Erleichterungen sollen sich auch bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ergeben.
Bisher wurden diese Aufwendungen – je nachdem ob sie beruflich bedingt oder privat veranlasst waren – steuerlich unterschiedlich behandelt. „Unter Beibehaltung der bestehenden Höchstbeträge werden zukünftig Aufwendungen anerkannt, ohne dass es wie bisher auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern ankommt“, heißt es in der Begründung des Entwurfs. Durch den Verzicht auf persönliche Anspruchsvoraussetzungen könnten auch mehr Eltern von dem Steuervorteil profitieren.
Außerdem sollen Steuerpflichtige ihre Steuerklärung in Zukunft nur alle zwei Jahre abgeben können. Von dieser Regelung sind Unternehmer jedoch ausgeschlossen.
Die Einkünfte- und Bezügegrenze beim Kindergeld und bei Kinderfreibeträgen für volljährige Kinder soll gestrichen werden. Dadurch werde der Erklärungsaufwand für Eltern deutlich vermindert. Die bisher notwendige aufwändige Ermittlung und Erklärung der Einkünfte und Bezüge von Kindern werde damit der Vergangenheit angehören, so die Regierung. Außerdem müssen Kapitaleinkünfte in Zukunft nicht mehr bei der Ermittlung zumutbarer Belastungen bei den außergewöhnlichen Belastungen einbezogen werden. Dadurch entfalle die Abfrage von Kapitaleinkünften in den Vordrucken.
Der Gesetzentwurf sieht des weiteren die Streichung von mehreren Steuerbefreiungen vor, die sich historisch erledigt haben, darunter Entschädigungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene oder Zinsen aus Schuldbuchforderungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz.
Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf jedoch eine Reihe von Änderungen vor. So hält er es für kaum durchführbar, eine Steuererklärung nur alle zwei Jahre abzugeben. Außerdem soll die Bundesregierung prüfen, ob für den Sparer-Pauschbetrag ein elektronisches Verfahren mit zentralen Zugriffsmöglichkeiten eingeführt werden kann.