Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ging im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr erkennbar zurück. Die deutschen Amtsgerichte mussten sich im letzten Jahr mit knapp 32.000 Unternehmensinsolvenzen beschäftigen. Deren Zahl sank damit gegenüber 2009 um 2,1 %. Die Verbraucherinsolvenzen nahmen im Jahr 2010 hingegen zu. Ihre Zahl stieg auf knapp 108.800 – rund 7,6 % mehr als im Vorjahr. Die Insolvenzen von früher Selbständigen lagen mit etwas über 23.000 Fällen um 6,4 % unter dem Vorjahresniveau.
Die Gesamtzahl aller Insolvenzen einschließlich der knapp 2800 Nachlassinsolvenzen und der etwas über 1800 Insolvenzen natürlicher Personen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2010 auf knapp 168.500 Fälle (+3,4 % gegenüber 2009).
Die Gerichte bezifferten die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger im Jahr 2010 auf rund 39,0 Milliarden Euro. Dies ist weniger als die Hälfte der Forderungen im Jahr 2009 (85,0 Milliarden Euro). Die Forderungssummer des Jahres 2009 war allerdings die bisher höchste und auf die Häufung von Insolvenzen einiger besonders großer Unternehmen innerhalb eines Jahres zurückzuführen.
Von den Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2010 waren zum Zeitpunkt der jeweiligen Insolvenz insgesamt rund 131.000 Beschäftigte betroffen (2009: knapp 251.000). Bei rund 16 % der insolventen Unternehmen war den Gerichten nicht bekannt, wie viele Beschäftigte betroffen waren.
Im Dezember 2010 wurden 2534 Unternehmensinsolvenzen (-1,9 %) und 8727 Verbraucherinsolvenzen (+0,8 %) gemeldet. Insgesamt registrierten die Gerichte 13.454 Insolvenzen, d. h. 1,0 % weniger als im Dezember 2009.