Manager an der Spitze öffentlicher Unternehmen verdienen weit weniger als Vorstände und Geschäftsführer von Firmen in privater Hand. Das ergab die für diesen Sektor erstmals durchgeführte Vergütungsstudie der Managementberatung Kienbaum. Demnach liegen die durchschnittlichen Jahresgesamtbezüge der Führungsspitzen von öffentlichen Unternehmen im Mittel bei 203.000 Euro und damit zwischen einem Viertel und der Hälfte niedriger als in vergleichbar großen Privatunternehmen.
Die Vergütungsunterschiede zwischen den von Kienbaum untersuchten öffentlichen Unternehmen sind allerdings sehr groß: Die Vergütungsspanne reicht von 20.000 Euro bis rund 2,8 Millionen Euro jährlich. Der wichtigste Einflussfaktor auf die Höhe der Vergütung ist die Unternehmensgröße: Vorstände von öffentlichen Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern erhalten durchschnittlich 83.000 Euro im Jahr, bei Unternehmen mit 500 bis 2500 Beschäftigten wird die Unternehmensleitung im Schnitt mit 269.000 Euro jährlich vergütet. Vorstände und Geschäftsführer in öffentlichen Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern verdienen mit durchschnittlich 639.000 Euro Jahresgesamtbezügen am meisten.
Welcher Branche ein Unternehmen angehört, beeinflusst die Vergütungshöhe ebenfalls: Je mehr ein Unternehmen wettbewerblich tätig ist, desto mehr verdienen Vorstand beziehungsweise Geschäftsführung. „Solche wettbewerblich tätigen Unternehmen müssen sich den normalen Gepflogenheiten des Marktes stellen. Deshalb rekrutieren sie zunehmend Leitungskräfte auch aus privaten Unternehmen – etwa in der Energiewirtschaft oder bei Sparkassen und Banken“, weiß Martin von Hören, Vergütungsexperte bei der Managementberatung Kienbaum. Umgekehrt seien die Bezüge in denjenigen Unternehmen tendenziell niedriger, die eher hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, weil diese Unternehmen häufig erst in jüngerer Vergangenheit in eine privatrechtliche Gesellschaftsform überführt worden sind.
Eine variable Vergütung ist in öffentlichen Unternehmen deutlich weniger verbreitet als in Firmen in privater Hand: In kleinen und kommunal geprägten Unternehmen haben lediglich 50 bis 70 % der Vorstände und Geschäftsführer Anspruch auf variable Vergütungsbestandteile. In großen Versorgungsunternehmen und Banken liegt der Verbreitungsgrad bei bis zu 90 %. „Die Bedeutung der variablen Vergütung ist derzeit in öffentlichen Unternehmen noch nicht so stark ausgeprägt wie in börsennotierten Firmen. Trotzdem koppeln viele öffentliche Unternehmen bereits das Einkommen mit Leistung und Erfolg der Mitarbeiter“, so von Hören weiter.
Soweit überhaupt variable Vergütungen gezahlt werden, ist deren Anteil an den Gesamtbezügen stark von der Unternehmensgröße abhängig: In kleinen Unternehmen beträgt der Tantiemenanteil rund 10 bis 20 Prozent, in großen Versorgungsunternehmen und Banken sind es bis zu 40 Prozent und teilweise noch mehr.
Von Hören weiß allerdings von einem Wandel zu berichten: „Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsregelungen vollzieht sich ein Umbruch. Auch wenn sich das noch nicht in den aktuellen Zahlen niederschlägt, achten viele öffentliche Unternehmen stärker darauf, dass sich die Unternehmensstrategie in den Tantiemeregelungen abbildet.“ Dabei – so von Hören weiter – spielen die Orientierung auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung, aber auch die Berücksichtigung von Erfolgsfaktoren, die über rein wirtschaftliche Aspekte hinausgehen, eine zunehmende Rolle.
Die bedeutendste Zusatzleistung in öffentlichen Betrieben ist allerdings die betriebliche Altersvorsorge. Sie ist in öffentlichen Unternehmen weit verbreitet: 80 bis 90 % der Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder kommen in den Genuss einer solchen Zusatzleistung. „Die gesetzliche Sozialversicherungsrente reicht in der Regel nicht aus, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard bei den Vorständen und Geschäftsführern zu erhalten. Hier soll die betriebliche Altersvorsorge die Versorgungslücke schließen“, begründet von Hören diese starke Verbreitung.
Im Vergleich zu Unternehmen mit mehrheitlich privaten Anteilseignern, in denen Dienstwagen mittlerweile zum Standard gehören, kommen in kleineren öffentlichen Unternehmen – zum Beispiel in der Sozialwirtschaft oder dem Bildungssektor – nur rund die Hälfte aller Vorstände und Geschäftsführer in den Genuss dieser Zusatzleistung. In Kliniken liegt der der Verbreitungsgrad von Dienstwagen bei rund 60 % und in den übrigen Branchen fahren 70 bis 90 % der Unternehmensleitung einen Firmenwagen.
Für die Vergütungsstudie Vorstands- und Geschäftsführerbezüge in öffentlichen Unternehmen wurden Datensätze von 885 Unternehmen aus 19 Branchen mit mehr als 2000 Positionen ausgewertet. Die Studie kann gegen Bezahlung im Kienbaum-Webshop bezogen werden.