Zum 1. April 2011 verbessert die KfW Bankengruppe ihr Förderangebot an Gründer. Im Mittelpunkt steht ein erweitertes Fremdkapitalangebot mit erhöhter Risikoübernahme durch die KfW. Im neuen Gründerkredit KfW-Gründerkredit – StartGeld gewährt die Förderbank eine 80-prozentige Haftungsfreistellung künftig bei Darlehen bis zu 100.000 Euro. Bisher galt das nur für Darlehen bis zu 50.000 Euro. Die Erhöhung des Finanzierungshöchstbetrags ist durch das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) der Europäischen Union möglich geworden. Der Europäischen Investitionsfonds (EIF) managt dieses Programm.
„Gründer haben oft Schwierigkeiten bei der Finanzierung, weil diese für die Hausbanken risikoreich und kleinteilig ist. Deshalb sind wir hier als Förderbank gefragt“, weiß Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe. Mit der erhöhten Risikoübernahme wolle man den Zugang zu zinsgünstigem Fremdkapital für noch mehr Gründer erleichtern.
Aus repräsentativen Befragungen zum Gründungsgeschehen in Deutschland weiß man bei der KfW, dass 93 % der Gründer, die externe Finanzmittel benötigen, ihren Bedarf mit 100.000 Euro und weniger decken können. Mit dem neuen KfW-Gründerkredit werden somit neun von zehn Gründern ausreichend finanziert.
„Wir freuen uns, die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen der KfW und dem EIF auszuweiten. Mit dem neuen, zusätzlichen Darlehensvolumen in Höhe von 440 Millionen Euro, das wir teilweise garantieren, werden wir deutschlandweit ca. 9000 weitere Existenzgründer unterstützen“, erläutert Richard Pelly, Geschäftsführender Direktor des EIF. Der EIF unterstützt das KfW-StartGeld im Rahmen des CIP der Europäischen Union bereits seit Programmbeginn 2008.
Die KfW ist im Rahmen des EU-Programms der größte Garantienehmer und bietet ein Beispiel dafür, wie nationale und europäische Fördermittel sich sinnvoll ergänzen können, um das gemeinsame Ziel der verbesserten Gründungsfinanzierung zu erreichen.
Das KfW-Gründungsangebot im Überblick:
- KfW-Gründerkredit – StartGeld: Hier wird klassisches Fremdkapital für Gründer und junge Unternehmen bis zu drei Jahren bereitgestellt. Der neue Finanzierungshöchstbetrag beim KfW-Gründerkredit – StartGeld beträgt 100.000 Euro (ab 1. April 2011). Mit der beantragten Summe können Investitionen komplett und Betriebsmittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro finanziert werden. Die KfW übernimmt hierbei 80 % der Kreditrisiken der Hausbank.
- KfW-Gründerkredit – Universell: Mit dem KfW-Gründerkredit – Universell können Gründer und jungen Unternehmen Fremdkapital für Investitionen und Betriebsmittel bis zu einem Kredithöchstbeitrag von 10 Millionen Euro pro Vorhaben beantragen. Es kann auch hier 100 % der Investitionssumme finanziert werden.
- ERP-Kapital für Gründung: Mezzaninkapital bis zu 500.000 Euro in Form von unbesichertem Nachrangdarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (bis zu 3 Jahre). Bis zu 40 % der Gesamtinvestitionssumme können hierüber finanziert werden, die Tilgung erfolgt erst ab dem 8. Jahr.
- ERP-Regionalförderprogramm: Darüber hinaus steht auch Gründern mit dem ERP-Regionalförderprogramm ein zinsgünstiges Fremdkapitalangebot zur Verfügung, mit dem Investitionen in regionalen Fördergebieten (Höchstbetrag 3 Millionen Euro pro Vorhaben) finanziert werden können.
Interessierte können sich laut KfW beim Infocenter der KfW Bankengruppe (Tel.: 01801/24 11 24) beraten lassen oder auf dem KfW-Internetportal informieren.
(KfW Bankengruppe / ml)