Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat heute mit den Stimmen aller Fraktionen dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen zugestimmt. Damit werden eine Reihe von Bestimmungen unter anderem im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz geändert. Mit der Gesetzesänderung soll eine Systematisierung bisheriger Sonderregelungen erreicht werden
So sollen die Steuerentlastung im Biersteuergesetz und die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor im Branntweinmonopolgesetz in der jetzigen Form entfallen. Im Tabaksteuergesetz geht es – neben einigen Klarstellungen – auch um die Vermeidung einer unangemessenen Belastung. Auf Empfehlung des Bundesrates wurden außerdem Regelungen zur besseren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges mit Mobilfunkgeräten in den Entwurf eingefügt.