Eine wichtige Hürde auf dem Weg zur Neufassung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) ist genommen. Am Mittwoch gab das Bundeskabinett dem entsprechenden Gesetzentwurf grünes Licht. Mit dem neugefassten EBPG soll die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (2009/125/EG) in deutsches Recht umgesetzt werden.
Das bisherige Gesetz erfasste nur Produkte, die mit Energie betrieben werden, Produkte, die ihrerseits zwar einen Einfluss auf den Energieverbrauch anderer Produkte ausüben, aber selbst keine Energie benötigten, waren vom Gesetz bisher nicht betroffen. Mit der Novellierung wird der Geltungsbereich auf alle energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Der Name ändert sich entsprechend in Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz, EVPG).
Mit der Novelle werden laut Bundeswirtschaftsministerium außerdem einige Vorschriften des EBPG zu Marktüberwachung und Akkreditierung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 angepasst. Die Novelle übernimmt dazu Änderungen im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), dessen Neufassung die Bundesregierung am Mittwoch ebenfalls beschlossen hat.
Der Gesetzentwurf steht per Download kostenfrei im Internet zur Verfügung.