Dieser Tage erhalten Firmenkunden der Deutschen Post AG Informationsblätter zugesandt, in denen auf die anstehende Erhebung einer Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf das Porto zum 1. Juli 2011 hingewiesen wird. Der Fall des sogenannten Steuerprivilegs der Deutschen Post – die Befreiung der Brief- und Paketdienste von der Umsatzsteuer – war bereits Mitte letzten Jahres von der Regierung beschlossen worden. Dieses sogenannte Steuerprivileg benachteiligt nämlich seit Jahren die privaten Konkurrenten der Post, die von jeher ihren Kunden die Umsatzsteuer berechnen müssen.
Eine Gleichbehandlung der Konkurrenten mit der Deutschen Post in Sachen Umsatzsteuer hatte schon Anfang April 2009 der Europäische Gerichtshof (EuGH) angemahnt. Lange Zeit zögerte die Bundesregierung allerdings, die Vorgaben des EuGH umzusetzen – wie gemunkelt wird, nicht zuletzt wegen der Beteiligung der Staatsbank KfW an der Deutschen Post. Das Argument der Deutschen Post gegen die Besteuerung lautete, man sei anders als die private Konkurrenz schließlich verpflichtet, unabhängig von der Rentabilität auch noch den letzten Winkel der Republik zu versorgen.
Folgende Postdienste sind laut Deutscher Post betroffen:
- National:
- Infobrief
- Streifbandzeitung
- International:
- Infobrief
- Infopost International (non-EU)
- Briefe zum Kilotarif (non-EU)
Wie der Konzern nun seinen Kunden mitteilt, erhebe man die 19 % Umsatzsteuer vorerst nur vorsorglich, denn man führe derzeit „Gespräche mit den Finanzbehörden, die aber noch nicht zu der notwendigen rechtlichen Sicherheit geführt haben“.
(ml)