Viele kleine Firmen peppen ihre Website mit Pressetickern auf, in die sie Pressetexte im Originalwortlaut einstellen. Das bringt der Website Content und Klicks, ist schnell gemacht und bedarf weder einer Bearbeitung noch einer Korrektur – außerdem sind die Texte extra für die Veröffentlichung geschrieben worden. Kann doch keiner was dagegen haben. Oder doch? Ja, leider, könnte eben doch … Und dann wird es richtig teuer. Warum, erklärt Rechtsanwalt Karsten Knobbe im aktuellen Podcast.
Kleiner Tipp am Rande
Unternehmen, die – was eigentlich die Regel sein sollte – an einer möglichst schnellen und weiten Verbreitung ihrer Pressemitteilungen interessiert sind, sollten unbedingt an das Ende oder in die Fußnote der Pressemitteilung einen entsprechenden Hinweis auf die freie Verfügbarkeit dieses Textes und das Einverständnis des Autors (und nicht nur des Unternehmens) mit einer unentgeltlichen Veröffentlichung ohne besondere Rücksprache aufnehmen.
(ml)
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