Vorsicht Falle: Auch Pressetexte sind geschützt

RA Karsten Knobbe
RA Karsten Knobbe

Viele kleine Firmen peppen ihre Web­site mit Presse­tickern auf, in die sie Presse­texte im Original­wort­laut einstellen. Das bringt der Web­site Content und Klicks, ist schnell ge­macht und be­darf weder einer Be­arbeitung noch einer Korrektur – außer­dem sind die Texte extra für die Ver­öffent­lichung ge­schrie­ben worden. Kann doch keiner was da­gegen haben. Oder doch? Ja, leider, könnte eben doch … Und dann wird es richtig teuer. Warum, er­klärt Rechts­anwalt Karsten Knobbe im aktuellen Podcast.

Kleiner Tipp am Rande
Unternehmen, die – was eigentlich die Regel sein sollte – an einer möglichst schnellen und weiten Verbreitung ihrer Pressemitteilungen interessiert sind, sollten unbedingt an das Ende oder in die Fußnote der Pressemitteilung einen entsprechenden Hinweis auf die freie Verfügbarkeit dieses Textes und das Einverständnis des Autors (und nicht nur des Unternehmens) mit einer unentgeltlichen Veröffentlichung ohne besondere Rücksprache aufnehmen.

(ml)

Nützliche Links