Lesetipp: Rechtsexperte warnt Unternehmen vor Facebook

Einigen Wirbel erregt derzeit ein Beitrag zum Thema So­ziale Netzwerke im Deutschen AnwaltSpiegel, einem On­line-Magazin für Recht, Wirtschaft und Steuern. Darin rät der ehemalige OLG-Richter und renommierte Medien­rechtler Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Infor­mations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster allen Unternehmen davon ab, Soziale Netzwerke wie Facebook zu nutzen. Hoeren wörtlich: „Der Rat des Juristen kann nur sein, Facebook zu meiden.“

Der Aufschrei der Facebook-Community und der Bloggerszene ist groß, die Häme für den Experten ebenso. Formuliert da ein Gestriger lediglich sein Unverständnis für moderne Kommunikationswege?

Keineswegs! Und Unternehmen täten gut daran, den Beitrag des Medienrechtlers zu lesen, denn noch bestimmen die Gerichte über den Rechtsalltag der Wirtschaft und nicht Blogger und Netzaktivisten. Die konkreten Hinweise auf Pflichten von Nutzern der Sozialen Netzwerke, die Hoeren in seinem Beitrag gibt – z. B. die Impressumspflicht –, sind ebenso klar wie richtig und wichtig. Sie müssen eingehalten werden, weil sie geltendes Recht sind.

Andererseits tun Unternehmen auch gut daran, die Warnung Hoerens, als Unternehmen Soziale Netze zu meiden, als eine zwar hochkompe­tente Warnung, aber als Warnung eines Juristen und nicht eines Mannes der Wirtschaft, z. B. eines Unternehmers, einzustufen. Worin liegt der Unterschied? Ein Jurist wie Hoeren muss seine Klientel vor Risiken schützen und funktionierende Normen bewahren. In der Juristenwelt ist Risiko ein zu vermeidender Störfaktor, dessen (mögliche) Folgekosten die Dringlichkeit der Vermeidung bestimmen. Der optimale Zustand aus Sicht des Juristen ist die absolute Risikolosigkeit.

Für einen Unternehmer ist das Risiko weniger eine Gefahr, als vielmehr ein unverzichtbarer Freiraum für Optimierungen und Expansionen, also der Raum, in dem er – zwar kalkuliert, aber unvermeidbar – neue Wege suchen muss, will er seiner Hauptaufgabe, ein Unternehmen nicht nur statisch abzuwickeln, sondern aufzubauen und voranzutreiben – gerecht werden. Ein Zustand ohne Risiko ist für den Unternehmer zwar bequem aber gleichzeitig Zeichen eines sterbenden Marktes, in dem es für sein Unternehmen auf Dauer keine Zukunft gibt.

Wer beide Sichtweisen gegeneinander abwägt, wird als Unternehmer wohl zu dem Schluss kommen, dass Hoerens Rat zwar zu beachten, aber nicht zu verabsolutieren ist. Teilnahme an Sozialen Netzen muss sein – denn dort tummeln sich die Kunden –, aber mit Blick für die Risiken und unter Beachtung geltender Rechtsvorschriften. Und dann haben Unternehmer zu tun, was sie immer tun: (Risiko-) Kosten und Nutzen gegeneinander aufrechnen.

Die Ausgabe 12/2011 des Online-Magazins Deutscher AnwaltSpiegel mit dem besagten Beitrag (auf Seite 9) steht per Download kostenfrei im Internet zur Verfügung. Wer sich für das Magazin allgemein interessiert, findet hier weitere Ausgaben und ein Archiv der Publikation.

(ml)

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