Wie eine aktuelle Bitkom-Umfrage zeigt, nutzt jeder zweite Berufstätige das Web während der Arbeit für private Zwecke. Dabei surfen Frauen (55 %) häufiger privat als Männer (48 %). Laut Bitkom werden am häufigsten private E-Mails gecheckt (knapp die Hälfte), jeder Vierte sucht Informationen für private Zwecke. Ein Fünftel kauft online ein oder führt Buchungen durch. Jeder Achte besucht Online-Communities, 8 % spielen Online-Spiele.
Ohne konkrete Vereinbarung, so warnt der Bitkom, spreche vieles dafür, dass die private Internet-Nutzung vom Arbeitgeber geduldet werde. Dadurch könnte eine betriebliche Übung begründet werden, d.h. der Mitarbeiter erwirbt das Recht, privat zu surfen und private Mails von seinem Arbeitsplatz aus zu schreiben.
Besonders pikant: Arbeitgeber können zum Telekommunikationsanbieter werden und dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, wenn sie den Mitarbeitern erlauben, private Mails zu schreiben. In der Folge können sie u.a. nicht mehr ohne Weiteres auf die Nachrichten zugreifen, um z.B. ein Fehlverhalten aufzudecken.
Arbeitgebern rät der Verband, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.
Weitere Informationen und Tipps zum Thema finden Sie in der Bitkom-Meldung und in unserem Datenschutz-Schwerpunktartikel (Quelle: Bitkom/sp).