Durch die letzte Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können sich ab 2012 energieintensive Unternehmen, die mindestens 10 GWh jährlichen Stromverbrauch und mindestens 15 % Energiekostenanteil an der Bruttowertschöpfung nachweisen, nur noch dann von einem Teil der EEG-Umlage befreien lassen, wenn sie ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen. Ein Online-Test des TÜV Rheinland erlaubt Betrieben bereits jetzt einen unverbindlichen Check, ob ihr Energiemanagementsystem Chancen hat, eine künftige Zertifizierung zu bestehen.
Die Novellierung bringt aber auch Änderungen im Bereich der Besonderen Ausgleichsregelung, die vor allem dem mittelständischen produzierenden Gewerbe Erleichterung verschaffen: Eine erste Befreiungsstufe mit einer reduzierten Umlage beginnt nämlich in Zukunft bereits bei einem jährlichen Stromverbrauch von 1 GWh und einem Energiekostenanteil an der Bruttowertschöpfung von mindestens 14 %.
Übrigens: TÜV-Experten empfehlen Betrieben, die eine Zertifizierung benötigen, sich bereits jetzt ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder DIN EN 16001 zu implementieren und die Zertifizierung zu beantragen, da der gesamte Prozess in der Regel einige Monate dauern wird. Bashkim Ljutfiji, Experte für Energiemanagementsysteme bei TÜV Rheinland, weiß, dass für viele Unternehmen bereits die Formalitäten eine erste Hürde darstellen und sichert ihnen deshalb Hilfe zu: „Wir unterstützten Unternehmen in allen Belangen bei der Antragstellung und helfen bei Fragen die sich in diesem Zusammenhang ergeben.“
Im Internet können Unternehmen einen ersten Energie-Check durchführen, der den Stand ihres Energiemanagementsystems einem groben Test unterzieht. Dieser dauert laut TÜV nur wenige Minuten und gibt einen Überblick über das Niveau des eingesetzten Systems. Als Ergebnis erfolgt eine direkte Online-Auswertung inklusive Kurzbeurteilung. Zum Check geht es hier. (Quelle: TÜV Rheinland/ml)