Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für den automatischen und kostenpflichtigen Download einer Kartenaktualisierung bezahlen, wenn ein ausdrücklicher Hinweis seines Mobilfunkanbieters auf die Kostenfolge fehlt. Dies hat das OLG Schleswig-Holstein jetzt entschieden.
Der Vertrag des Kunden mit seinem Mobilfunkanbieter umfasste auch die Internet-Nutzung, jedoch war der Tarif nur für Wenig-Surfer ausgelegt. Anlässlich einer Vertragsverlängerung erwarb der Nutzer günstig gegen Zuzahlung ein Mobiltelefon, das laut Werbung des Providers auch eine Navigationssoftware umfasste. Bei deren Installation auf dem neuen Handy startete automatisch eine Aktualisierung des veralteten Kartenmaterials, die über mehrere Stunden lief. Das böse Erwachen: Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte der Mobilfunkanbieter dem Verbraucher 11.498,05 Euro in Rechnung. Das Gericht entschied, dass der Kunde dies nicht bezahlen muss.
(Quelle: Betriebs-Berater/hw).