Der Bundestag hat am 23.9.2011 beschlossen, dass das Budget für den Gründungszuschuss um mehr als 75 % gekürzt wird. Außerdem wird die Förderung von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung umgewandelt. Die Änderungen sollen bereits zum 1. November 2011 in Kraft treten.
Der Gründungszuschuss diente bisher als Förderinstrument für die Gründung aus der Arbeitslosigkeit, da Existenzgründer für die Startphase ihrer Selbstständigkeit eine finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt erhielten. Insider bezweifeln, ob der Gründungszuschuss diesen Zweck in Zukunft noch erfüllen wird.
Mit den Einschnitten beim Gründungszuschuss sollen von 2012 bis 2015 knapp 5 Mrd. Euro eingespart werden. Gegen die Änderungen und Kürzungen beim Gründungszuschuss hatte es im Vorfeld heftige Kritik von Verbänden, Wissenschaftlern und den anderen Parteien im Bundestag gegeben (Quelle: Deutscher Bundestag/hw).