Aus Sicht von Arbeitsvermittlern und Führungskräften in den Agenturen für Arbeit hat sich der Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer bewährt. Die Voraussetzungen für dessen Vergabe seien klar formuliert und leicht überprüfbar. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Anlass der Studie ist eine geplante Umkehr der Beweislast für Antragsteller. Potenzielle Gründer müssen in Zukunft nachweisen, dass die Förderung sinnvoll ist.
Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose finanziell beim Wechsel in die Selbstständigkeit. Er löste im Jahr 2006 das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) ab. Die Attraktivität der Gründungsförderung ist indes ungebrochen: In den Jahren 2007 bis 2010 wurden jährlich zwischen 119.000 und 147.000 Zuschüsse gewährt.
Eine zentrale Aufgabe der Vermittler und Führungskräfte der Arbeitsagenturen ist die Sicherung der Qualität der Gründungsvorhaben. Hierfür ist aus ihrer Sicht eine Bescheinigung der Tragfähigkeit von Gründungsvorhaben durch fachkundige Stellen besonders wichtig. Die IAB-Forscher stellten jedoch fest, dass viele Vermittler darüber hinaus den Anspruch haben, die Kunden zur Selbstständigkeit zu beraten. Eine solche Beratung könne Informationen zur Selbstständigkeit ebenso umfassen wie kritische Nachfragen zu geleisteten Vorarbeiten und Erfolgsaussichten.
Derzeit besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung. Mit der geplanten Reform des Gründungszuschusses soll der Zuschuss zur Ermessensleistung werden. Die Beweislast für die Förderentscheidung dreht sich damit um: Lag bisher eine Tagfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle vor, musste der Arbeitsvermittler triftige Gründe darlegen können, wenn er einen Förderantrag ablehnen wollte. Fällt der Rechtsanspruch weg, muss der Gründungswillige den Arbeitsvermittler davon überzeugen, dass er ein förderungswürdiges Projekt verfolgt.
Leistungsmissbrauch kommt laut den befragten Arbeitsvermittlern und Führungskräften jedoch nur in Ausnahmefällen vor. Auch die Mitnahme des Gründungszuschusses, also die Inanspruchnahme der Förderung, obwohl das Gründungsprojekt ohnehin umgesetzt worden wäre, sei aus Sicht der Befragten kein vordringliches Thema, ergab die Studie.
Der IAB weist allerdings darauf hin, dass die Ergebnisse der qualitativen Studie nicht repräsentativ im statistischen Sinne seien. Aus den Befunden ließen sich aber erste Hinweise auf Konsequenzen der geplanten Reform des Gründungszuschusses ableiten, betonen die Forscher.
Die IAB-Studie steht in Form der Ausgabe 22/2011 der Publikationsreihe IAB-Kurzbericht per Download kostenfrei im Internet zur Verfügung. (Quelle: IAB/ml)