Eine Facebook-Seite ist für Unternehmen mittlerweile fast schon Pflicht. Was aber viele noch nicht wissen: Facebook-Seiten unterliegen den gleichen gesetzlichen Vorschriften aus dem Telemediengesetz wie normale Unternehmenswebsites. Welche das sind und wie umfangreich ihnen nachzukommen ist, fragten wir deshalb den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins, RA Swen Walentowski.
Im Prinzip, so der Rechtsexperte, müsse man solchen Seiten einfach die gleiche Aufmerksamkeit widmen, wie der eigenen Homepage. Was bei der Firmen-Homepage zu beachten sei, wisse man ja mittlerweile in den Unternehmen.
Besonders wichtig sind die nach dem Telemediengesetz geltenden Mindestangaben im Impressum für gewerbliche Internet-Seiten. Sie gelten auch für die Facebook-Seite. Auch wenn diese ursprünglich für den privaten Informationsaustausch mit Freunden gedacht waren, sei für die Sicht der Gerichte entscheidend, dass eine solche Seite von Unternehmen ebenso Marketing-Zwecken diene, wie eine Firmen-Homepage. Deshalb seien den Besuchern der Seite die gleichen Informationen zum Seitenbetreiber zu geben.
Aber Impressumdaten ändern sich gerade bei größeren Firmen öfters mal. Kann sich ein Unternehmen die Pflege der Facebook-Seite dadurch erleichtern, dass ein Link auf die Firmen-Homepage verweist? Leider nein. So schilderte uns RA Walentowski im Interview einen Fall, der vor dem Aschaffenburger Landgericht landete (Urteil vom 19. August 2011: 2 HK O 54/11).
In diesem Streit zwischen zwei Konkurrenten entschied das Gericht, dass die Angabe einer Adresse und einer Telefonnummer plus Link auf die Firmenwebsite zu wenig sei. Swen Walentowski rät deshalb, in Facebook lieber das komplette Impressum aufzunehmen. Das gelte auch für US- oder andere ausländische Firmen, wenn sie eine Facebook-Seite im deutschen Facebook betreiben. (ml)