Die Bundesregierung will das Bürgerliche Gesetzbuch ändern, um Verbraucher besser vor Kostenfallen im Internet zu schützen. Dazu hat sie einen entsprechenden Entwurf vorgelegt. Demnach sollen bei Online-Bestellungen die Unternehmen ihre Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis der Bestellung informieren.
Im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr“ wird z.B. auch festgelegt, dass ein verbindlicher Kaufvertrag nur dann zustande kommt, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Sofern die Bestellung über eine Schaltfläche erfolgt, müsse die Beschriftung der Schaltfläche unmissverständlich auf die Zahlungspflicht hinweisen.
Den Gesetzesentwurf gibt es beim Dokumentations- und Informationssystem (DIP) als PDF zum Herunterladen. (Quelle: Deutscher Bundestag/hw)