Geahnt haben es die Unternehmen schon immer: Ein schlechtes oder gar feindliches Betriebsprüfungsklima geht oft mit einem schlechten Prüfungsergebnis und Nachforderungen einher. Was hierbei allerdings Ursache und Wirkung ist – daran scheiden sich die Geister. Immerhin bestätigt die aktuelle Studie „Betriebsprüfung – Belastungstest“ des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Deloitte einen Zusammenhang. Die Analyse deckte darüber hinaus eine Reihe weiterer Faktoren auf, die das Prüfungsergebnis beeinflussen.
So schützt laut Studie – entgegen mancher Vermutung – die Betriebsgröße keineswegs vor Steuernachforderungen aus Betriebsprüfungen. Die Antworten der 733 befragten Großbetriebe zeigen sogar das Gegenteil: Mit zunehmender Unternehmensgröße nimmt die relative Mehrbelastung bei Ertrag- und Umsatzsteuer sowie jene aufgrund von Verrechnungspreisthematiken zu. Das gelte auch mit zunehmender Größe der Steuerabteilung, so die Studienautoren.
Sie analysierten auch die Top-Themen der Betriebsprüfung und den Einfluss des Betriebsprüfungsklimas auf die Höhe der Nachforderungen nach einer Betriebsprüfung. Dabei bestätigte sich, dass es im Schnitt vier bis fünf Jahre dauert, bis das Finanzamt den Steuerpflichtigen ertragsteuerlich prüft.
Die genauen Zusammenhänge sind allerdings nicht immer eindeutig. So könnten die mit steigender Unternehmensgröße komplexer werdenden Steuersachverhalte, aber auch geplante geringere Vorbelastung oder die Konzentration großer Steuerabteilungen auf hochrisikogeneigte Sachverhalte Ursache der potenziell höheren Nachforderungen sein. Dr. Norbert Endres, Partner Tax bei Deloitte: „Sicher ist jedoch, dass Spitzenbelastungen von großen Steuerabteilungen im Vergleich zu kleineren tendenziell vermieden werden.“
Den vermuteten Zusammenhang zwischen Betriebsprüfungsklima und steuerlichen Mehrbelastungen bestätigen die Umfrageergebnisse allerdings: Unternehmen, die ein angespanntes oder feindliches Klima angegeben hatten, sahen sich mehrheitlich relevanten oder sehr starken Nachforderungen ausgesetzt. Sie bildeten jedoch eher die Ausnahme. Die Mehrzahl der Umfrageteilnehmer gab ein freundliches oder sachlich/neutrales Klima an. Nur jeder Zehnte beurteilte das Klima als angespannt, und lediglich jeder Hundertste als feindlich.
Der Fokus im Bereich der allgemeinen Ertragsteuern liegt bei der Anerkennung von Rückstellungsaufwand, Bewertung von Anlagevermögen oder verdeckten Gewinnausschüttungen. Bei Verrechnungspreisen hatten insbesondere auslandsbeherrschte Unternehmen Mehrbelastungen wegen beanstandeter oder nicht vorhandener Dokumentation von Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen zu tragen. Gewerbesteuerlich war die Hinzurechnungsvorschrift des §8 GewStG das beherrschende Thema. Betriebsveranstaltungen und geldwerte Vorteile waren die Punkte der Lohnsteuerprüfungen.
Die höchsten Nachforderungen gab es aufgrund fehlerhaft aufgeteilter Vorsteuerbeträge bei teilweise steuerfreien Ausgangsumsätzen und fehlerhafter Buch- und Belegnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen bei der Umsatzsteuer.
Licht und Schatten zeigen sich bei den letzten geprüften Veranlagungszeiträumen. So liegt der Schwerpunkt bei Ertragsteuern, Verrechnungspreisen und Umsatzsteuer in den Veranlagungszeiträumen ab 2005. Anders bei der Lohnsteuer, hier betrifft die Mehrzahl der Prüfungen die Jahre ab 2008 bis einschließlich 2010.
Ein Zeitversatz von im Schnitt fünf Jahren bedeutet für die Unternehmen einen hohen Aufwand, längst abgeschlossene Sachverhalte müssen neu aufbereitet werden oder die damals handelnden Personen stehen für Auskünfte nicht mehr zur Verfügung. Besonders schwer ist es für Unternehmen, die Umstrukturierungen durchgeführt oder Finanzinformationssysteme angepasst bzw. umgestellt haben. Endres‘ Appell an die Finanzbehörden: „Es wäre daher wünschenswert, dass die Finanzverwaltung ihre Absicht der zeitnahen Prüfung möglichst umfassend in der Praxis umsetzt.“
Die Studie steht per Download kostenfrei im Internet bereit. (Quelle: Deloitte/ml)