Wie der BITKOM mitteilt, haben der Verband und die Verwertungsgesellschaft GEMA eine Vereinbarung für Online-Musikanbieter erzielt. Der Vertrag regelt die Höhe der Urhebervergütungen, die von den Betreibern von Internet-Musikportalen abgeführt werden müssen.
Laut BITKOM betragen die Lizenzgebühren pro Musikstück nun in der Regel zwischen 6 und 9 Cent netto. Eine weitere Neuerung: Kunden von Online-Musikanbietern könnten die Songs künftig 90 statt bisher 30 Sekunden vorhören.
Dem Verband zufolge gilt der neue Gesamtvertrag von BITKOM und GEMA rückwirkend zum 1. Januar 2002. Er enthält zudem eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also für die Direktübertragung von Musikstücken über das Internet.
„Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können“, so BITKOM-Vizepräsident Volker Smid. „Dadurch werden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer sehr viel attraktiver als bisher.“
Nach Angaben des Bundesverbands werden rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos von dem Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu würden BITKOM und GEMA ihre Verhandlungen weiter fortsetzen. Ebenso liefen Verhandlungen für Online-Videoangebote. (Quelle: Bitkom/sp)