Steuerlich gesehen verläuft dieses Mal der Jahreswechsel recht ruhig. Die üblichen großen Umstellungen für Unternehmen entfallen heuer. Eine Ausnahme bildet die endgültig zeitlich unbeschränkte Einführung der sogenannten Ist-Versteuerung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 500.000 Euro. Sie müssen Umsatzsteuern auch in Zukunft nur noch für jene Entgelte abführen, die auch tatsächlich auf dem Firmenkonto eingegangen sind. Steuerberater Lothar Ebert erklärt, was das bedeutet.
Mitte September dieses Jahres verabschiedete das Bundeskabinett den einzigen mit Blick auf den Jahreswechsel für kleine und mittlere Unternehmen wichtigen Gesetzesentwurf: das 3. Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes.
Mit ihm wird die bisher bis 2012 zeitlich begrenzte Möglichkeit einer Ist-Versteuerung für Unternehmen mit einem jeweiligen Vorjahresumsatz von maximal 500.000 Euro auf unbegrenzte Zeit verlängert. Dementsprechend müssen diese Unternehmen auch in Zukunft nur noch für jene Einnahmen Umsatzsteuern abführen, die auch tatsächlich bezahlt wurden. Fällig wird die Umsatzsteuer mit Eingang der jeweiligen Zahlung. Für Unternehmen mit Vorsteuerabzug bleibt alles beim Alten.
Diese Möglichkeit der Ist-Versteuerung sollten Unternehmen auch unbedingt wahrnehmen, rät Steuerexperte Lothar Ebert, da sich damit – je nach Zahlungsmoral der Kunden – die Liquidität eines kleinen Unternehmens deutlich erhöhen kann.
Eine steuerliche Besonderheit ganz anderer Art ist zwar vor allem für Arbeitnehmer von Bedeutung, berührt aber auch die Lohnbuchhaltungen der Unternehmen: Nachdem die für 2011 geplante Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte um ein Jahr auf 2012 verschoben wurde, gilt die letzte 2010 ausgestellte Lohnsteuerkarte auch für 2011. Sollte diese nicht mehr vorliegen, muss der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerbescheinigung besorgen und dem Arbeitgeber vorlegen. (ml)