Das Einkommensteuerrecht ändert sich durchschnittlich zehnmal pro Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt der Bundesrechnungshof in einem aktuellen Bericht. In einer früheren Untersuchung wurden „nur“ 7,5 Änderungen festgestellt. Die Arbeit der Veranlagungsstellen und der Vollzug der Steuergesetze habe sich durch „ein kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht“ wesentlich erschwert.
Der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung der Arbeitnehmer sei weiterhin nicht gegeben. Laut dem Bericht des Bundesrechnungshofes müssen die Beschäftigten der Finanzämter viele neue Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden. Außerdem müssten die Mitarbeiter „geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen“. Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben.
Kritik übt der Rechnungshof auch am maschinellen Risikomanagement der Finanzämter bei der Arbeitnehmerveranlagung. Das sei ein Verfahren, „das bestimmte Sachverhalte systematisch ohne jede Prüfung durchwinkt, wenn festgelegte Wertgrenzen nicht überschritten sind“. Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen habe dies dazu geführt, dass sie in 80 bis 90 % der Fälle gewährt worden sei, ohne dass die Finanzämter die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft hätten. (Quelle: Bundesrechnungshof/hw)