Der massenweise Einsatz von Elektrofahrzeugen in den kommenden Jahren wird nicht nur in der Automobilproduktion neue Techniken und damit Gefahren für die Beschäftigten hervorbringen. Gleiches gilt für den Automobilhandel, Kfz-Werkstätten und Entsorgungsunternehmen. Dennoch gibt ein aktuelles Gutachten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Entwarnung: Alle mit der Elektromobilität verbundenen Gefahren für die betroffenen Beschäftigten sind demnach bereits aus anderen Bereichen bekannt und daher beherrschbar.
„Mittel- bis langfristig besteht kein außergewöhnlicher oder spezifischer Handlungsbedarf für den Arbeitsschutz“, beruhigt BAuA-Experte Tobias Bleyer. „Zwar muss man mit Risiken durch höhere Spannungen und neue Gefahrstoffe rechnen. Diese lassen sich aber durch die konsequente Umsetzung bestehender Sicherheitsanforderungen bewältigen.“
Es sei lediglich mit einem Mehraufwand an Qualifikation für den Arbeitsschutz zu rechnen, so das Gutachten. Die Gutachter betonen aber auch, dass verstärkt auf mögliche Gefährdungen, die bislang in dieser Branche weniger bedeutsam waren, zu achten sei. Diese könnten zum Beispiel durch Hochspannung oder Gefahrstoffe wie Lithium entstehen. Bestehende Anforderungen und Handlungsempfehlungen seien daher anzupassen und von den Betrieben konsequent umzusetzen.
Das Gutachten berücksichtigt nach Aussage der BAuA die unterschiedlichen Entstehungsphasen des Produkts ebenso wie die betroffenen Unternehmensgruppen. Anhand dreier Szenarien (pessimistisch, neutral, optimistisch) der Entwicklung von Elektromobilität betrachtet der Bericht die Auswirkungen auf vier exemplarisch ausgewählte Bereiche des Produktlebenszyklus. Eine umfangreiche Literaturrecherche und Expertenbefragungen bei Zulieferern, Herstellern, Werkstätten und Verwertern bildeten die Grundlage für die Bewertung.
Das Gutachten Elektromobilität – Abschätzung arbeitswissenschaftlich relevanter Veränderungen steht per Download kostenfrei im Internet bereit. (Quelle: BAuA/ml)