Mittelständische Unternehmen können sich auch in Zukunft eine Energieberatung vom Staat fördern lassen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mitteilt, ist am 1. März 2012 die neue Richtlinie für das Förderprogramm Energieberatung Mittelstand (ehemals Sonderfonds Energieeffizienz in KMU) in Kraft getreten. Gefördert werden Initialberatungen, die energetische Schwachstellen untersuchen sowie Detailberatungen, die mit einer vertiefenden Energieanalyse die Ausarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans ermöglichen. Die Förderung gilt für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler.
Ziel der Förderung ist es, Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzuzeigen und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen zu erarbeiten. Außerdem können Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms mit zinsgünstigen Krediten finanziert werden.
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten Zuschüsse von bis zu 1280 Euro für eine Initialberatung bzw. bis zu 4800 Euro für eine Detailberatung. Damit können jeweils bis zu 80 % der Kosten für die Initialberatung bzw. 60 % der Kosten für die Detailberatung durch die Zuschussförderung abgedeckt werden. Erster Ansprechpartner ist ein Regionalpartner der KfW vor Ort, so z.B. Kammerinstitutionen, Energieagenturen und Wirtschaftsfördergesellschaften. (Quelle: BMWi/KfW/ml)