Die Europäische Kommission hat am Montag beschlossen, nun auch für die Land- und Forstwirtschaft im Geltungsbereich der EU Regeln für Emissionen von Treibhausgasen einzuführen. Beide zählen zu den letzten großen Bereichen ohne gemeinsame EU-weite Klimavorschriften. Sowohl Landwirte als auch Waldbesitzer dürften von künftigen Regelungen in erster Linie profitieren, denn künftig wird neben dem Ausstoß von klimaschädlichen Gasen auch deren Abbau erfasst.
Wald– und Agrarflächen machen mehr als drei Viertel des EU-Gebiets aus und enthalten große natürliche Kohlenstoffvorräte. Sie vermeiden, dass der Kohlenstoff in die Atmosphäre entweicht, und sind damit für die Klimapolitik von großer Bedeutung. Bereits eine Erhöhung dieses „gebunden“ Kohlenstoffs um nur 0,1 % – beispielsweise durch eine verbesserte Wald- oder Grünlandbewirtschaftung – würde die jährlichen Emissionen von 100 Mio. Kraftfahrzeugen in die Atmosphäre abbauen.
Dennoch wurden die Anstrengungen von Landwirten und Waldbesitzern sowie deren bewährte Praktiken zur Sicherung der Kohlenstoffbindung in Wäldern und Böden bisher nicht oder nur zum Teil anerkannt. Der Grund dafür liegt zum einen im enormen Aufwand, gesicherte Daten über Kohlenstoff in Wäldern und Böden zusammenzutragen, zum anderen im Fehlen gemeinsamer Vorschriften für die Anrechnung von Emissionen und deren Abbau.
Nach dem Beschluss der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change) im Dezember letzten Jahres über eine überarbeitete Anrechnungsregelung für Böden und Wälder, will die EU nun für eine einheitliche Anrechnung sorgen. Das könnte den Weg frei machen, u.a. Landwirte für ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu belohnen.
In einem nächsten Schritt wird der Beschluss über einheitliche Vorschriften für die Anrechnung von Treibhausgasemissionen und deren Abbau in den Bereichen Wälder und Böden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Mit dem Vorschlag werden auch alle Mitgliedstaaten verpflichtet, Aktionspläne zu verabschieden, mit denen EU-weit der Abbau von Kohlenstoff verbessert und die Treibhausgasemissionen reduziert werden können. In dem Vorschlag werden nach Auskunft der EU-Kommission allerdings noch keine nationalen Emissionsreduktionsziele für die beiden Bereiche festgelegt. Das ist erst für den Fall geplant, dass sich die Anrechnungsvorschriften dauerhaft bewähren. (Quelle: EU-Kommission/ml)