Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt gemeinsam mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) seinen Mitgliedern, ihre Handwerkerfahrzeuge für Fahrten in Umweltzonen lieber gleich mit Dieselfiltern auszurüsten, statt auf Ausnahmegenehmigungen zu setzen. Letztere seien je nach Stadt sehr unterschiedlich gestaltet und außerdem zeitlich begrenzt – also keine Dauerlösung. Außerdem gebe es derzeit für die Umrüstung noch staatliche Fördergelder.
„Das Nachrüsten der Handwerkerfahrzeuge ist der beste Weg, die Umwelt zu schonen und freie Fahrt in die Umweltzonen zu bekommen“, wirbt Otto Kentzler, Präsident des ZDH, für den Einbau von Dieselpartikelfiltern. „Wer sich jetzt für die Nachrüstung entscheidet, profitiert von der staatlichen Förderung und erhöht nicht zuletzt den Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs“, ergänzt ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk.
Der Staat unterstützt die Filternachrüstung in diesem Jahr mit 330 Euro pro Pkw und leichtem Nutzfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Ein wesentlicher Teil des Handwerkerfuhrparks wird davon abgedeckt. Um Fördergeld zu erhalten, muss das Nutzfahrzeug bis einschließlich 16. Dezember 2009, der Pkw bis einschließlich 31. Dezember 2006 zugelassen worden sein. Insgesamt stehen 30 Mio. Euro bereit. Das entspricht ca. 87.000 Nachrüstungen. Ein Viertel davon ist bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Wiesbaden beantragt worden. Die Kosten der Nachrüstung liegen je nach Fahrzeug zwischen rund 650 und 1500 Euro.
Von Vorteil ist die Umrüstung der Fahrzeuge in einem Kfz-Innungsbetrieb, der auch Abgasuntersuchungen (AU) durchführen darf. Dadurch entfällt die kostenpflichtige und zusätzliche Vorstellung des Fahrzeugs bei einer Überwachungsorganisation. „Die AU-Werkstatt bescheinigt den Einbau zur Vorlage für das Straßenverkehrsamt“, so Hülsdonk. Dort werden die Fahrzeugpapiere entsprechend ergänzt. Diese Einbaubescheinigung ist für den BAFA-Antrag notwendig. Zudem wird das Fahrzeug einer Partikelminderungsklasse zugeordnet. Sie bestimmt die Farbe der Feinstaubplakette.
Bei Nachrüstungsanfragen prüfen die Kfz-Innungsbetriebe, ob geeignete Partikelfilter verfügbar sind. Ist eine Nachrüstung technisch nicht möglich, können Handwerker eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dazu müssen sie unter anderem eine Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt vorlegen. Diese hingegen kann nur der amtlich anerkannte Sachverständige einer Technischen Prüfstelle ausstellen. (Quelle: ZDH/ml)