Wie eine BITKOM-Studie unter 800 IT-Verantwortlichen, Datenschutzbeauftragten und Geschäftsführern von Unternehmen ergeben hat, lassen 59 % der Unternehmen zu, dass ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat das Internet nutzen. Allerdings gibt es gewaltige Unterschiede, je nach Betriebsgröße.
Dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. zufolge handhaben große Unternehmen die private Internet-Nutzung strenger als kleine. Firmen mit einem Umsatz über 50 Mio. Euro erlaubten das private Surfen nur zu 13 % ohne Einschränkungen; 56 % untersagten es komplett. Der Grund: Laut BITKOM verfügen Konzerne eher über die Ressourcen und das Know-how, entsprechende IT-Richtlinien festzulegen und technisch auch zu kontrollieren. Kleine Unternehmen verzichten dagegen häufig aus Kostengründen auf solche Einschränkungen. Fast jede zweite Firma (49 %) mit einem Umsatz unter 1 Mio. Euro gestatte das Surfen uneingeschränkt, nur 26 % würden ein vollständiges Verbot aussprechen.
Haftungsrechtlich ist die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz nicht ohne Tücken. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder empfiehlt daher, in jedem Fall „eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat.“ (Quelle: BITKOM/sp)