Das neue Telekommunikationsgesetz ist nun in Kraft. Die Novelle soll den Ausbau schneller Internet-Zugänge in Deutschland vorantreiben. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internet-Kabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden werden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen.
Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für mehr und einheitlichere Rechte der Kunden. Wichtige Änderungen gibt es z.B. beim Anbieterwechsel. So darf dabei der Telefon- oder Internet-Anschluss nur noch für einen Kalendertag unterbrochen sein. Auch eine Mitnahme der Telefonnummer muss möglich sein; der Anschluss muss innerhalb eines Tages wieder freigeschaltet werden. Im Mobilfunk kann die Rufnummer schon vor Ablauf des Vertrages zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden.
Außerdem sind Telefon- und Internet-Anbieter künftig dazu verpflichtet, in Sachen Vertragslaufzeit mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anbieten. Zieht ein Kunde um, so werden Telefon- und Internet-Anbieter die vertraglichen Leistungen am neuen Wohnort des Kunden weiterführen, ohne die Vertragslaufzeit automatisch zu verlängern. Falls die Services am neuen Wohnort nicht möglich sind, kann der Kunde mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Ferner werden Anbieter nun verpflichtet, das angebotene Mindestniveau der Dienstqualität, z.B. der Mindestgeschwindigkeit bei DSL, anzugeben. Bislang wurde meist nur die Höchstgeschwindigkeit angegeben, die oft faktisch nicht erreicht wird.
Auch bei der Bezahlung von Services über die Handyrechnung ergeben sich Änderungen. So können Handynutzer nun verhindern, dass über ihre Telefonrechnung Online-Services von Fremdanbietern abgerechnet werden. Dazu genügt eine Mitteilung an den Handynetzbetreiber. Zudem ist es möglich, dass Handynutzer gegen einzelne Rechnungsposten Widerspruch einlegen, ohne dass eine Anschlusssperre droht. Im Festnetz ist das seit Längerem möglich.
Zudem sind Warteschleifen bei Servicerufnummern künftig kostenlos. Um Anbietern jedoch die nötige Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen zu geben, tritt die Regel allerdings nicht sofort vollständig in Kraft. Zunächst sind die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos. Nach einem Jahr gilt die Regelung für die gesamte Wartezeit. (Quelle: BMELV/hw)