Indien boomt. Auch für westliche Unternehmen wird das Land immer attraktiver. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass die geschäftlichen Gepflogenheiten z.T. ganz andere sind. Der internationale Kreditversicherer Atradius hat nun einen Zehnpunkteplan in sechs Sprachen zusammengestellt, der über die wichtigsten Unterschiede aufklärt. Denn in einem so großen und vielfältigen Land wie Indien gebe es keine einfachen Lösungen, es komme vielmehr auf ein differenziertes Vorgehen an.
So befinden sich laut Atradius die meisten indischen Firmen in Familienbesitz. Da es keine echte Trennung zwischen Eigentümer und Geschäftsführung gebe, werden die Unternehmen meist nach den Wünschen der Gründer geführt. So könnten bei geschäftlichen Entscheidungen Überlegungen wie der Erhalt der Kontrolle innerhalb der Familie, Erbschaftsangelegenheiten oder Arbeitsplätze von Familienangehörigen durchaus eine Rolle spielen.
Als weiteren wichtigen Punkt hebt Atradius die „Stempelsteuer“ für Verträge hervor. Damit ein Liefervertrag im Zweifel als gerichtliches Beweismittel verwendet werden könne, müsse zuvor diese Steuer gezahlt worden sein. Das Unternehmen rät, vor Unterzeichnung eines Liefervertrages die zu entrichtende Stempelsteuer unbedingt zu prüfen. Außerdem betont das Unternehmen, dass für bestimmte Arten von Verträgen, z.B. im Zusammenhang mit der Übertragung von unbeweglichen Vermögensgegenständen, eine amtliche Registrierung vorgesehen ist.
Den Zehnpunkteplan gibt es bei Atradius kostenfrei als PDF zum Herunterladen, ebenso wie Pläne für Russland, die Türkei und China. (Quelle: Atradius/sp)