Da sich in den vergangenen Jahren der elektronische Rechtsverkehr auf freiwilliger Basis bundesweit noch nicht durchgesetzt hat, haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen jetzt im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Förderung von E-Justiz vorgelegt. Die Initiative soll den elektronischen Rechtsverkehr fördern und mehr Bürgernähe schaffen. Bei gleichbleibender Qualität soll die Rechtsprechung so effizienter werden und kostengünstiger ablaufen.
Ziel des Entwurfs ist es, noch in der jetzigen Legislaturperiode eine Lösung zu verabschieden. Die Justizministerkonferenz hatte die Einreichung des Entwurfs in den Bundesrat bereits im Juni 2012 mehrheitlich beschlossen.
Den Entwurf und alle zugehörigen Dokumente findet man online beim Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP). (Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa/ff)