Wie das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) mitteilt, wurden in den vergangenen 15 Jahren in Deutschland jährlich rund 600 Patentverletzungsprozesse verhandelt. Allerdings endeten durchschnittlich 62,3 % mit einem Vergleich oder wurden abgebrochen. In einer Studie ist das ZEW den Ursachen nachgegangen; es kommt zu dem Schluss, dass es vor allem drei Umstände sind, die die beteiligten Unternehmen veranlassen, einen Prozess nicht bis zum Urteil durchzuhalten.
Setzt z.B. der Richter einen hohen Streitwert an, steigen die Kosten für das Unternehmen, das den Prozess verliert, zum Teil deutlich an. Ein außergerichtlicher Vergleich werde somit attraktiver.
Ein weiterer Faktor, der zum Prozessabbruch führen könne, sei die Möglichkeit für den beklagten Patentverletzer, eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht anzustrengen. Eine erfolgreiche Klage gefährdet dem ZEW zufolge das Monopol des Patentinhabers. Das Risiko, dass das Patent zum Teil oder schlimmstenfalls sogar zur Gänze für nichtig erklärt werde, könne den Kläger dazu veranlassen, einen Vergleich im laufenden Prozess in Betracht zu ziehen.
Das dritte Ereignis sei die Hinzuziehung externer Sachverständiger durch den Richter. Die Anhörung der Experten führe dazu, dass sich die Informationsstände von Kläger und Beklagtem aneinander anglichen und somit auch ihre Erwartungen hinsichtlich des Prozessausgangs. Dies erhöhe die Wahrscheinlichkeit eines Vergleichs um 10 %.
Das englischsprachige ZEW Discussion Paper 12-084 von Katrin Cremers und Paula Schliessler („Patent Litigation Settlement in Germany – Why Parties Settle during Trial“) gibt es kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle: ZEW/sp)