Allgemein zugängige Daten aus dem öffentlichen Sektor, die nicht personenbezogen sind, dürfen für Weiterverwendungszwecke freigegeben werden. Diesen Beschluss hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AstV) der EU-Kommission gefasst.
Sobald die Überarbeitung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors aus dem Jahr 2003 vollständig in einzelstaatliches Recht umgesetzt ist, können Entwickler, Programmierer, Unternehmer und Bürger Daten des öffentlichen Sektors kostenfrei oder zu einem geringen Preis erhalten und weiterverwenden. Mit diesem Schritt werden z.B. Materialien nationaler Museen, Bibliotheken und Archive frei zugänglich. Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, erklärte dazu:
„Die Zugänglichkeit öffentlicher Daten bietet auch neue Geschäftsmöglichkeiten, schafft Arbeitsplätze und führt zur Herausbildung von Gemeinschaften. Ich begrüße die Zustimmung des Rates zu diesem Kulturwandel.“
(Quelle: EU-Ausschuss/ff)