„Das E-Government-Gesetz des Bundes wird als erster einheitlicher Rechtsrahmen der digitalen Verwaltung in Deutschland einen neuen Schub geben.“ So kommentierte der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrats, dem E-Government-Gesetz auf der anstehenden Bundesratssitzung zuzustimmen. „Durch die neuen Regelungen werden die elektronischen Verfahren einfacher, nutzerfreundlicher und effizienter.“
Bayern selbst will umgehend mit der Entwicklung eines bayerischen E-Government-Gesetzes für die Länder- und Kommunalverwaltungen beginnen und bei der Umsetzung die einzelnen Kommunen eng mit einbinden. Nach Schätzungen des Normenkontrollrats lassen sich bei vollständiger Umsetzung des E-Government-Gesetzes des Bundes jährlich Einsparungen in Höhe von 35 Mio. Euro beim Bürger, 208 Mio. Euro bei der Wirtschaft und 930 Mio. Euro bei der Verwaltung erzielen. Zusätzliche erhebliche Einsparpotenziale sind durch die zu erwartende Verabschiedung von E-Government-Gesetzen auf der Ebene der Länder möglich. (Quelle: Beauftragter für Informations- und Kommunikationstechnik der Bayerischen Staatsregierung/ff)