Das IT-Grundrecht gilt auch für Cloud-Computing-Angebote. Und für die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung der Bürger ist bei derartigen Modellen u.a. auch der Staat zuständig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle ISPRAT-Studie, durchgeführt vom Kieler Lorenz-von-Stein-Institut für Verwaltungswissenschaften und vom Berliner Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS.
Die Fragestellung bestand darin, wie die Datenhoheit des Bürgers in einer Public Cloud auf der Grundlage des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Rechts auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme gesichert werden kann. Bekanntermaßen betrachten viele die Speicherung von Informationen „im Irgendwo“ der Wolke mit großer Skepsis, Privatpersonen ebenso wie Unternehmen. Zugleich setzen sich Cloud-Modelle mehr und mehr durch, auch in öffentlichen Verwaltungen. Das datenschützerische Problemfeld reicht dabei von (z.B. steuerrechtlichen) Zugriffsrechten über De-Mail bis zu den Datenbeständen etwa der elektronischen Gesundheitskarte. Letzlich ist auch der gesamte Komplex von Open Data davon betroffen.
Das Forschungsprojekt kommt zu dem Ergebnis, es eine Aufgabe des Staates und des Gesetzgebers ist, die Datenhoheit zu sichern. Ein praktisches Problem erkennt die Studie darin, dass entsprechende Angebote auf dem Markt existieren müssen – allerdings kann der Staat diese nicht selbst aufbauen; er müsse jedoch fördernde und begleitende Maßnahmen ergreifen, um das IT-Grundrecht zu sichern.
Insgesamt hat die Studie das Ziel, Cloud-Angebote nutzerfreundlicher und sicherer zu gestalten. Denn die Cloud biete zahlreiche Vorteile und könne auch E-Government-Angebote einfacher gestalten. Wer etwa Daten im Rechenzentrum eines Dienstleisters speichert, muss keine individuellen Speicherinfrastrukturen mehr vorhalten oder für Datenschutz und Datensicherung sorgen. Des Weiteren kann der Datenaustausch über die Cloud in Form von Freigabe- und Abruffunktionen die Kommunikation mit Behörden und Unternehmen erleichtern, so ISPRAT. (Quelle: ISPRAT/ff)