Ziel des E-Government-Gesetzes ist es, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Damit soll das Gesetz Bund, Ländern und Kommunen einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Der Gang zum Amt wird also in vielen Fällen überflüssig.
Mit dem Inkrafttreten des jüngst vom Bundesrat verabschiedeten E-Government-Gesetzes ab 1. Juli 2014 sind alle Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen verpflichtet, elektronische Dokumente entgegenzunehmen. Das E-Government-Gesetz ermöglicht eine vernetzte Arbeitsweise zwischen den Behörden und entlastet damit Bürger, die mit verschiedenen Behörden kommunizieren müssen ebenso wie die einzelnen Behörden. Bisher erforderliche Unterschriften lassen sich mit einer De-Mail mit Absenderbestätigung oder der elektronischen Identifikationsfunktion des neuen Personalausweises ersetzen.
Alle Bundesbehörden sind verpflichtet, beide Technologien anzubieten; Behörden der Länder und Kommunen können dies tun. Bundesbehörden sind laut Gesetz auch dazu verpflichtet, ihre Akten ab Anfang 2020 elektronisch zu führen. Der Hightech-Verband BITKOM hat die Verabschiedung des Gesetzes begrüßt:
„Das E-Government-Gesetz verbessert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung. Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. Es kann uns allen künftig viel Geld und Zeit sparen“,
so Verbandspräsident Dieter Kempf. Der BITKOM legt darüber hinaus nahe, im nächsten Schritt zu prüfen, ob bei vielen Verfahren nicht sogar komplett auf die Schriftform verzichtet werden könne. (Quelle: BMI/ff)