Das europäische Parlament hat einen Richtlinienentwurf zum Thema Cyberkriminalität verabschiedet. Der Entwurf verpflichtet die EU-Länder, ihre höchsten Haftstrafen für jene Verbrechen auf mindestens zwei Jahre festzulegen, bei denen illegal auf Informationssysteme zugegriffen wurde oder diese gestört wurden.
Das Gleiche gilt, wenn illegal die Datenübertragung gestört wurde, illegal Kommunikationsabhörsysteme genutzt wurden oder absichtlich Tatwerkzeuge hergestellt und vertrieben wurden, mit denen diese Straftaten begangen werden können.
Generell zielt die Richtlinie darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz zu verbessern. Im Falle eines Cyberangriffs müssen die EU-Länder ab sofort auf dringende Bitten um Hilfe innerhalb von acht Stunden reagieren. (Quelle: Europäisches Parlament/ff)