Bis zum 1. Februar 2014 müssen alle Unternehmen ihre Buchhaltungs- und sonstigen Systeme, die mit Zahlungen in Verbindung stehen, an den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum angepasst haben. Spielraum gibt es keinen, denn der 1. Februar ist gesetzlich verbindlicher Schlusstermin. Wir befragten Nina Hoffmann vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zum Stand der Umsetzung in den Unternehmen.
Die Umstellung auf SEPA, also den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area) soll den Zahlungsverkehr in Europa vereinfachen und beschleunigen sowie auf Dauer der Wirtschaft eine Kostensenkung bescheren – ein durchaus löbliches Unterfangen der Politik.
Allerdings stehen den Unternehmen mit der Umstellung erst einmal zusätzliche Kosten ins Haus. Dies und mangelndes Problembewusstsein, was den wahren Umfang der Anpassungen betrifft, dürften die Gründe dafür sein, dass viele Unternehmen mit der konkreten Umsetzung der nötigen Maßnahmen noch immer zögern. Das glaubt zumindest Nina Hoffmann, und sie muss es wissen. Denn sie ist zusammen ihren Kollegen beim DSGV für die Beratung der Firmenkunden der Sparkassen rund um SEPA zuständig.
Sorgen machen der SEPA-Expertin vor allem jene Unternehmen, die sich nicht klar darüber sind, dass es sich um eine gesetzliche Vorschrift und nicht um eine Wunschvorstellung der Banken gehe. Ein Verstoß gegen die Frist könne daher sehr unangenehme rechtliche Konsequenzen haben.
Darüber hinaus, so Hoffmann weiter, täuschen sich viele Firmen über den Umfang der nötigen Anpassungsarbeiten. Es gehe nicht nur darum, alte Kontodaten in IBAN und BIC zu konvertieren und die Buchhaltung umzustellen. Da von SEPA alle Zahlungen zwischen der Firma und ihren Kunden bzw. Lieferanten betroffen sind, müssen in der Praxis Kunden- und Lieferantendaten ebenso wie die dazu gehörenden Datenbankprogramme angepasst werden. Selbst viele Formulare und Vorlagen für die Kundenkorrespondenz seien betroffen.
In einer aktuellen Umfrage des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PwC zur SEPA-Einführung (siehe unsere Meldung vom 21. Juli 2013) weisen die Macher der Studie explizit auf die Gefährdung von Unternehmen hin, für die der Lastschrifteinzug eine besonders große Rolle spielt, wie z.B. Online-Händler, denn nach den SEPA-Regeln dürfen Lastschriften nur noch eingelöst werden, wenn die Kunden vorher ihre Genehmigung schriftlich erteilt haben.
Auch sämtliche Wirtschaftsverbände warnen ihre Mitglieder: Die Umstellung sei nicht zu unterschätzen oder zu spät anzupacken. Daraus folgende Zahlungsausfälle und Liquiditätsverluste könnten vor allem kleine und mittlere Unternehmen durchaus in existenzielle Schwierigkeiten bringen. (ml)