Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt, können Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2014 die Daten der Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen nicht nur in Papierform, sondern auch elektronisch abgeben. Lesegeräte und Signaturkarten seien für das Meldeverfahren nicht erforderlich.
Laut BA können die Betriebe den bestehenden Weg des Sozialversicherungsmeldeverfahrens oder die bereits bekannte SV-Net-Eingabehilfe, also die Online-Plattform für die Meldung zur Sozialversicherung nutzen. Gleichzeitig weist die BA darauf hin, dass Arbeitnehmer der elektronischen Übermittlung der Bescheinigung widersprechen können.
Beim BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) wird nach Eingang der Daten ein PDF-Dokument erzeugt und zu Dokumentationszwecken in der elektronischen Akte (E-Akte) gespeichert. Zeitgleich wird ein Ausdruck an den Arbeitnehmer übersandt. Damit erhalte er sofort Kenntnis vom Inhalt der Bescheinigung und könne bei Bedarf Korrekturen durch den Arbeitgeber bewirken.
Weitere Informationen zum Verfahren gibt es online auf der Infoseite der Bundesagentur für Arbeit. (Quelle: BA/sp)