Eine Studie des Händlerbunds hat ergeben, dass 59,73 % der befragten Online-Händler im Jahr 2013 mindestens eine Abmahnung erhielten; 11 % wurden sogar dreimal oder häufiger abgemahnt. Dabei waren die Gründe durchaus unterschiedlich.
Dem Händlerbund zufolge wurden 53 % der Befragten wegen einer Verletzung des Wettbewerbsrechts abgemahnt, 14 % wegen einer Markenrechtsverletzung, 12 % wegen einer Verletzung des Urheberrechts und 20 % aus anderen Gründen.
Wie die Studie außerdem zeigt, ist für 35 % der Händler im Jahresvergleich die Zahl der erhaltenen Abmahnungen gleich geblieben, für 40 % ist sie gestiegen; jeder vierte Händler wurde seltener abgemahnt als noch im Jahr 2012.
Laut Händlerbund unterzeichneten 62 % der Abgemahnten die Unterlassungserklärung, 36 % zahlten die geforderte Summe, bei 33 % wurde ein außergerichtlicher Vergleich erzielt. In 15 % der Fälle kam es zu einem Gerichtsverfahren. 15 % reagierten nicht auf die Abmahnung.
Die Studienergebnisse gibt es beim Händlerbund kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle: Händlerbund/sp)