Ein neuer Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Sport sieht vor, dass alle Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern ihre Akten bis spätestens 2020 grundsätzlich digital führen. Zudem sieht der Entwurf vor, die Öffentlichkeit bei der Planung und Durchführung von Großprojekten rechtzeitig und umfassend zu beteiligen.
Der vom Kabinett in Mecklenburg-Vorpommern am 10. Dezember 2013 angenommene Gesetzentwurf sieht zum einen die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Planungsabläufe von Vorhaben verbessern, Transparenz schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen fördern soll. Zum anderen sieht der Entwurf vor, alle Behörden bis 2020 komplett auf die elektronische Führung von Akten umzustellen. Auch den Kommunen des Landes wird dies empfohlen. Neben der E-Akte ist auch die Nutzung und rechtliche Anerkennung der De-Mail als Kommunikationsmittel mit der Verwaltung zugelassen. Erklärungen lassen sich somit auch über elektronische Formulare in Verbindung mit einer sicheren elektronischen Identifikation wie der eID-Funktion des neuen Personalausweises an die Behörden übermitteln.
„Dies ist jedoch nur ein Teilaspekt des E-Government. Wir werden uns zukünftig noch umfassend mit weiteren Regelungsnotwendigkeiten im E-Government beschäftigen“, kündigt Innenminister Lorenz Caffier an. „Es ist daher durchaus möglich, dass wir ein E-Government-Gesetz des Landes brauchen, um einen einheitlichen technischen und organisatorischen Standard gewährleisten zu können.“ (Quelle: Staatskanzlei MVP/ff)