Für eine aktuelle Studie von Roland Berger Strategy Consultants und der Wirtschaftskanzlei Noerr wurden 2100 Entscheider zu ihren praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) befragt. Dabei stehen vor allem Gläubiger dem neuen Insolvenzrecht oft kritisch gegenüber und verweigern nicht selten die Zustimmung zur Eigenverwaltung.
Laut Roland Berger wurden 2013 ganze 44 % der Anträge auf Eigenverwaltung abgelehnt; im Vorjahr waren es nur 32 %. Roland-Berger-Partner Oliver Räuscher erklärt:
„Die meisten Unternehmen schaffen es einfach nicht, bei der Antragstellung auf Eigenverwaltung ein vollständiges Sanierungskonzept vorzulegen. Und das verunsichert die Gläubiger.“
Um die Verfahrenseröffnung nicht zusätzlich zu gefährden, müssen Roland Berger zufolge die Fortführung des Geschäfts sowie die Unterstützung durch die Stakeholder wie Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter gesichert sein. Für über 90 % der Befragten hätten die Unabhängigkeit des Sachwalters und des Managements sowie dessen Sanierungserfahrung den Ausschlag für eine erfolgreiche Eigenverwaltung gegeben. Außerdem glaubten mehr als 70 %, dass ein verantwortlicher Chief Restructuring Officer im Unternehmen notwendig sei, um eine erfolgreiche Sanierung der Firma zu erreichen.
Die Studie gibt es bei Roland Berger kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle: Roland Berger/sp)