Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mitteilt, soll es ab August 2014 den dreijährigen Ausbildungsberuf „Fachkraft für Speiseeis“ geben. Ziel ist es, die Arbeit eines Gelatiere und den professionellen Umgang mit Gästen zu verknüpfen.
Im Berufsbild Speiseeishersteller sind die Zubereitung und Verarbeitung von Eismixturen unter Berücksichtigung hygienischer und lebensmittelrechtlicher Anforderungen sowie das Gestalten von Eistorten, Eisdesserts oder Eisbechern ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit. Fachkräfte für Speiseeis könnten zudem kleine Gerichte sowie Aufguss- und Heißgetränke zubereiten, Verkaufsräume herrichten und sind für die Beratung von Gästen qualifiziert. Warenwirtschaft sowie Werbung und Verkaufsförderung rundeten die Ausbildung ab. Im Hinblick auf eine mögliche Existenzgründung werden außerdem kaufmännische Grundlagen zur Führung eines Eiscafés vermittelt.
Nach Angaben des Bundesinstituts werden die Auzubis in den ersten beiden Ausbildungsjahren gemeinsam mit dem Ausbildungsberuf „Fachkraft im Gastgewerbe“ beschult. Gegenstand des dritten Ausbildungsjahres sind dann Tätigkeiten rund um die handwerkliche Herstellung von Speiseeis. Laut BIBB lösen die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan – vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – zum 1. August 2014 die aus dem Jahr 2008 stammende Erprobungsverordnung „Speiseeishersteller und Speiseeisherstellerin“ ab. (Quelle: BIBB/sp)