Um dem Arbeitsschutzgesetz gerecht zu werden, muss der Arbeitgeber unter Umständen personenbezogene Daten wie etwa die Körpergröße erfassen. Auf der anderen Seite darf er nicht mehr Daten erfragen als unbedingt nötig, und er muss diese sach- und fachgerecht speichern. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat nun einen Bericht veröffentlicht, mit dem sie konkrete Hilfestellungen leisten möchte, wie Betriebe diesen Spagat meistern können.
Der Bericht „Ergonomie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungsschutz“ verspricht einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz, Datenschutz und zur Diskriminierung. Zusätzlich möchte er erklären, wie diese einzelnen Bereiche ineinandergreifen und welche Spannungsfelder dabei entstehen. Checklisten runden das Angebot ab.
Die Publikation „Ergonomie im Spannungsfeld von Arbeits-, Daten- und Diskriminierungsschutz“ gibt es bei der BAuA kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle:BAuA/sp)