Immer mehr Anbieter im Internet stellen ihren registrierten Kunden Gratis-Online-Speicherplatz in der Cloud zur Verfügung. Für den Nutzer ist das praktisch: Er kann von überall auf seine Dokumente und Bilder zugreifen. Doch diese Bequemlichkeit habe ihren Preis, gibt der TÜV Süd zu bedenken: die Herausgabe der persönlichen Daten.
„Ich kann Verbrauchern nur raten, Datenschutzerklärungen nicht einfach anzunehmen, ohne sie vorher gelesen zu haben“, erklärt Rainer Seidlitz, Prokurist der TÜV SÜD Sec IT GmbH. „Sie sollten sich damit auseinandersetzen, wem sie welche Daten unter welchen Bedingungen anvertrauen. Denn im Prinzip bezahlen sie die angebotenen ,kostenlosen‘ Dienstleistungen mit ihren persönlichen Daten.“
Alle Verwendungszwecke wie die Nutzung für personalisierte Werbung oder der Verkauf der Daten an Dritte müssen in den Datenschutzbestimmungen aufgelistet sein, die bei der Registrierung angenommen werden. Darüber hinaus gelten bei Cloud-Services im Ausland meist andere und oft geringere Datenschutzanforderungen als in Deutschland. Daher sollten die Regelungen solcher Anbieter besonders gründlich überprüft werden.
Daneben stelle sich die Frage, ob wirklich alles in die Cloud muss. Denn alle Daten werden in Rechenzentren hinterlegt, deren Sicherheit der Anbieter durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten müsse. (Quelle: TÜV Süd/hw)