Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern (BMI) hat eine Leitlinie zum elektronischen Rechnungsaustausch herausgegeben. Der Leitfaden richtet sich an die Verwaltungen aller föderaler Ebenen und bietet eine umfassende Grundlage für den Einsatz der E-Rechnung im öffentlichen Bereich.
„Der Austausch elektronischer Rechnungen stellt einen wichtigen Bestandteil der elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung und damit des E-Governments dar“, erklärt Staatssekretärin Rogall-Grothe. „Die elektronische Rechnungsstellung wird allerdings nur dann nachhaltig Erfolge zeitigen, wenn sich alle Beteiligten auf rechtliche, semantische, organisatorische und technische Standards verständigen. Denn Interoperabilität – also die Schaffung durchgängiger, medienbruchfreier Prozesswelten – ist letztendlich das Ziel aller E-Government-Maßnahmen.“
Neben Empfehlungen zum elektronischen Rechnungsaustausch enthält der Leitfaden auch Fallbeispiele aus aktuellen Pilotprojekten sowie Tipps zur Umsetzung. Eine seit Mai in Kraft getretene Europäische Richtlinie über die E-Rechnung verpflichtet die Verwaltungen dazu, bei öffentlichen Aufträgen elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Den „Leitfaden Elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung“ gbit es beim BMI kostenlos als PDF zum Herunterladen. (Quelle: BMIff)