Nach der Aktualisierung der Biostoffverordnung (BioStoffV) im Sommer 2013 hat man auch die zugehörigen Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) angepasst. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt eine Handlungshilfe als Broschüre heraus.
Laut BGW zeigt die Technische Regel, welche Arbeitsschutzmaßnahmen vor Ort erforderlich sind, um die Anforderungen der BioStoffV zu erfüllen. Dabei gehe es nicht nur um den direkten Umgang mit Menschen oder Tieren. Auch der Kontakt mit möglicherweise kontaminierten Produkten, Gegenständen oder Materialien spiele eine Rolle. Relevant sei die TRBA 250 u.a. für Krankenhäuser und Pflegebetriebe, Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, therapeutische Praxen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Praxen der medizinischen Fußpflege und Kosmetik sowie für Kleintierpraxen.
Die Broschüre gibt es bei der BGW kostenfrei als PDF zum Herunterladen. (Quelle: BGW/sp)